*Wir weisen daraufhin, dass die Verschaeren AG und ihr Aussendienst keine Hilfeleistungen im Sinne des Steuer- und Rechtsberatungsgesetzes durchführen und diese Dienstleistungen an das Dienstleistungsnetzwerk von zugelassenen Beratern vermitteln bzw. diese Leistungen durch diese Berater über Rücksprache, Einholung eines Rates, Mitwirkung bei der Bearbeitung oder Teilnahme an einer Telefonkonferenz durch die o.g. Berater ausführen lassen.